Zwei benachbarte Grundstücke gleicher Größe können sich im Wert um ein Vielfaches unterscheiden – je nachdem, ob sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich.
Bevor über einen Preis gesprochen wird, muss deshalb geklärt sein, was auf dem Grundstück entstehen darf.
Bebaubarkeit klären
Auskunft gibt die Gemeinde beziehungsweise das Bauamt des Landratsamts. Existiert ein Bebauungsplan, ergeben sich Art und Maß der Nutzung direkt daraus. Fehlt er, richtet sich die Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung.
Wo Unsicherheit besteht, ist eine Bauvoranfrage das richtige Mittel. Sie kostet eine Gebühr, schafft aber Klarheit – und ein Grundstück mit positivem Bauvorbescheid verkauft sich spürbar leichter.
Bodenrichtwert ist ein Anhaltspunkt, kein Preis
Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert je Quadratmeter. Zuschnitt, Erschließung, Baulasten und Altlasten können davon deutlich nach oben oder unten abweichen lassen.
So gehe ich vor
Wertermittlung
Ich sehe mir die Immobilie vor Ort an und ermittle den Marktwert anhand anerkannter Verfahren und der tatsächlichen Verkaufspreise in der Region – nicht anhand von Angebotspreisen aus Portalen.
Unterlagen beschaffen
Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Energieausweis: Ich fordere an, was fehlt, und prüfe, was vorhanden ist. Sie tragen nur die Amtsgebühren.
Vermarktung
Exposé, Fotos und Veröffentlichung auf den Portalen sowie hier auf der Website. Auf Wunsch auch diskret, ohne öffentliche Anzeige.
Besichtigungen
Ausschließlich Einzeltermine mit qualifizierten Interessenten, auf Wunsch komplett in Ihrer Abwesenheit. Sie bekommen nach jedem Termin eine Rückmeldung.
Finanzierungsnachweis
Bevor es zum Notar geht, verlange ich eine schriftliche Finanzierungsbestätigung einer Bank oder einen Eigenkapitalnachweis. Das verhindert geplatzte Kaufverträge.
Notartermin und Übergabe
Ich bereite den Kaufvertragsentwurf mit dem Notar vor, begleite den Termin und übergebe die Immobilie mit Protokoll und Zählerständen.
Diese Unterlagen werden gebraucht
Was fehlt, fordere ich bei den Ämtern an. Sie tragen dabei nur die tatsächlichen Gebühren, nicht meine Arbeitszeit.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte mit Grundstücksgrenzen
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Auskunft zum Bebauungsplan
- Nachweis der Erschließung
- Falls vorhanden: Bodengutachten, Altlastenauskunft