Ein Mietverhältnis lässt sich schnell begründen und nur schwer wieder beenden. Der Aufwand, den Sie vorne in die Auswahl stecken, spart Ihnen hinten ein Vielfaches.
Ebenso wichtig ist das Übergabeprotokoll: Was dort nicht steht, lässt sich beim Auszug kaum noch durchsetzen.
Was Sie fragen dürfen – und was nicht
Zulässig sind Fragen nach Einkommen, Beruf, Zahl der einziehenden Personen und bestehenden Mietschulden. Eine Selbstauskunft und eine Bonitätsauskunft sind üblich.
Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit oder Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Falsche Antworten darauf berechtigen später nicht zur Kündigung.
So gehe ich vor
Mietpreis einordnen
Ich ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete und ordne ein, was sich am Markt tatsächlich erzielen lässt.
Unterlagen und Energieausweis
Der Energieausweis ist auch bei Vermietung Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Fehlt er, kümmere ich mich darum.
Vermarktung und Auswahl
Anzeige, Besichtigungen und Vorauswahl. Bonität und Selbstauskunft prüfe ich, bevor ich Ihnen jemanden vorschlage.
Mietvertrag und Übergabe
Rechtssicherer Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Auf Wunsch übernehme ich anschließend die laufende Verwaltung.
Diese Unterlagen werden gebraucht
Was fehlt, fordere ich bei den Ämtern an. Sie tragen dabei nur die tatsächlichen Gebühren, nicht meine Arbeitszeit.
- Energieausweis
- Grundriss und Wohnflächenberechnung
- Aktuelle Nebenkostenaufstellung
- Bei Eigentumswohnungen: Hausordnung