Für Eigentümer

Haus vermieten

Beim Einfamilienhaus zur Miete verschieben sich die Pflichten: Vieles, was in der Wohnung der Vermieter erledigt, übernimmt hier der Mieter – wenn es im Vertrag steht.

Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger, Heizungswartung: Beim vermieteten Haus lässt sich vieles auf den Mieter übertragen, aber nur mit ausdrücklicher und wirksamer Regelung im Mietvertrag.

Pauschale Formulierungen wie „der Mieter übernimmt sämtliche Instandhaltung" sind unwirksam und fallen im Streitfall auf den Vermieter zurück.

Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen

Eine Kleinreparaturklausel ist zulässig, wenn sie eine Obergrenze je Reparatur und eine Jahresobergrenze nennt. Fehlt eine der beiden, ist die ganze Klausel unwirksam.

Schönheitsreparaturen dürfen nicht mit starren Fristen auferlegt werden. Klauseln aus älteren Vertragsvorlagen sind hier oft angreifbar.

So gehe ich vor

Mietpreis einordnen

Ich ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete und ordne ein, was sich am Markt tatsächlich erzielen lässt.

Unterlagen und Energieausweis

Der Energieausweis ist auch bei Vermietung Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Fehlt er, kümmere ich mich darum.

Vermarktung und Auswahl

Anzeige, Besichtigungen und Vorauswahl. Bonität und Selbstauskunft prüfe ich, bevor ich Ihnen jemanden vorschlage.

Mietvertrag und Übergabe

Rechtssicherer Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Auf Wunsch übernehme ich anschließend die laufende Verwaltung.

Diese Unterlagen werden gebraucht

Was fehlt, fordere ich bei den Ämtern an. Sie tragen dabei nur die tatsächlichen Gebühren, nicht meine Arbeitszeit.

  • Energieausweis
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung
  • Nachweise zu Heizungswartung und Schornsteinfeger
  • Aufstellung der umlagefähigen Nebenkosten

Häufige Fragen

Kann ich das Haus möbliert vermieten?
Ja. Der Möblierungszuschlag muss aber nachvollziehbar kalkuliert sein, wenn er über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgeht.