Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger, Heizungswartung: Beim vermieteten Haus lässt sich vieles auf den Mieter übertragen, aber nur mit ausdrücklicher und wirksamer Regelung im Mietvertrag.
Pauschale Formulierungen wie „der Mieter übernimmt sämtliche Instandhaltung" sind unwirksam und fallen im Streitfall auf den Vermieter zurück.
Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen
Eine Kleinreparaturklausel ist zulässig, wenn sie eine Obergrenze je Reparatur und eine Jahresobergrenze nennt. Fehlt eine der beiden, ist die ganze Klausel unwirksam.
Schönheitsreparaturen dürfen nicht mit starren Fristen auferlegt werden. Klauseln aus älteren Vertragsvorlagen sind hier oft angreifbar.
So gehe ich vor
Mietpreis einordnen
Ich ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete und ordne ein, was sich am Markt tatsächlich erzielen lässt.
Unterlagen und Energieausweis
Der Energieausweis ist auch bei Vermietung Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Fehlt er, kümmere ich mich darum.
Vermarktung und Auswahl
Anzeige, Besichtigungen und Vorauswahl. Bonität und Selbstauskunft prüfe ich, bevor ich Ihnen jemanden vorschlage.
Mietvertrag und Übergabe
Rechtssicherer Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Auf Wunsch übernehme ich anschließend die laufende Verwaltung.
Diese Unterlagen werden gebraucht
Was fehlt, fordere ich bei den Ämtern an. Sie tragen dabei nur die tatsächlichen Gebühren, nicht meine Arbeitszeit.
- Energieausweis
- Grundriss und Wohnflächenberechnung
- Nachweise zu Heizungswartung und Schornsteinfeger
- Aufstellung der umlagefähigen Nebenkosten