Der Anruf kommt am Dienstagvormittag, und Sie sitzen in einer Besprechung. Oder es ist das Haus Ihrer Eltern, und Sie möchten schlicht nicht danebenstehen, während fremde Leute die Schränke aufmachen und über die Küche reden. Oder das Haus steht in Eisfeld und Sie in Hamburg.
Eine Besichtigung ohne Eigentümer ist bei mir kein Sonderfall. Ich koordiniere und leite alle Besichtigungen persönlich, auf Wunsch komplett in Ihrer Abwesenheit. Was dann in Ihrem Haus gesagt wird, hängt allerdings davon ab, was ich vorher von Ihnen weiß.
Was jetzt zu klären ist
Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?
Nein. Ihre Anwesenheit ist für einen Besichtigungstermin nicht erforderlich. Drei Dinge brauche ich stattdessen: Zugang zum Haus, ein erreichbares Zeitfenster und Ihr Wissen über den Zustand. Alles Weitere übernehme ich. Fehlt eines davon, merken Sie es erst, wenn ein Interessent nachfragt.
- Zugang zum Haus. Ohne Schlüssel fällt der Termin aus, deshalb klären wir früh, wer aufschließt: ein Nachbar oder jemand aus der Familie. Gibt es niemanden vor Ort, sagen Sie mir das bitte gleich beim Erstgespräch. Dann suchen wir gemeinsam eine Lösung, statt dass jeder Termin an Ihrer Anreise hängt.
- Ein erreichbares Zeitfenster. Durchgehend ans Telefon müssen Sie nicht; ein Zeitfenster und ein bevorzugter Kanal reichen, denn Entscheidungen kommen selten dann, wenn es gerade passt.
- Ihr Wissen über den Zustand. Sie kennen die Immobilie, ich lerne sie kennen. Wo es im Winter zieht, welches Fenster klemmt, wann das Dach zuletzt angefasst wurde, warum im Keller ein Fleck an der Wand ist. Sind Sie nicht im Termin, kann ein Interessent Sie das nicht fragen; er fragt mich, und ich kann nur sagen, was ich weiß.
Die vollständige Liste dessen, was vor dem ersten Termin beisammen sein sollte, finden Sie weiter unten als Checkliste.
Besichtigung ohne Eigentümer: was im Termin passiert
Massenbesichtigungen mit mehreren Interessenten gleichzeitig gibt es bei mir nicht. Jeder Termin ist ein Einzeltermin, und wer überhaupt ins Haus kommt, wähle ich vorher aus den Anfragen aus.
Das ist bei einer Besichtigung ohne Eigentümer wichtiger als sonst. Meine Erfahrung: In einer Gruppe sagt niemand, was ihn wirklich stört. Allein im Haus schon, und dann kann ich Ihnen hinterher weitergeben, woran es tatsächlich lag.
Diese Punkte spreche ich in jedem Termin von mir aus an, ohne dass ein Interessent danach fragen muss:
| Was ich anspreche | Was ich dafür von Ihnen brauche |
|---|---|
| Zustand innen und außen: Baujahr, Bauweise, Dach, Fenster, Dämmung, Modernisierungen, Renovierungsbedarf | Was Sie über die Bausubstanz wissen, auch das Unangenehme. Nachweise über Modernisierungen, falls vorhanden |
| Größe und Aufteilung | Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Bauzeichnungen |
| Technik: Heizungsart, Anlagentechnik | Alter und Art der Heizung, letzte Wartung, laufende Verträge |
| Energie: die Angaben aus dem Energieausweis, sofern er vorliegt | Den Ausweis, oder die Information, dass keiner existiert |
| Lage und Infrastruktur | Nichts. Das ist mein Teil |
| Verfügbarkeit | Ab wann das Haus frei ist, und ob noch etwas drinsteht |
Heizungen kommen hier fast immer zur Sprache. In Eisfeld heizten zum Zensusstichtag 15. Mai 2022 nach Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik 919 von 2.484 Gebäuden mit Wohnraum mit Heizöl, das sind rund 37 Prozent; auf Solar-/Geothermie und Wärmepumpen entfielen 96 Gebäude. Meine Erfahrung dazu: Wer sich so ein Haus ansieht, rechnet im Kopf schon an einem Austausch. Er will wissen, wie alt der Kessel ist, wann er zuletzt gewartet wurde, wo der Tank steht und wie groß er ist. Die Antworten müssen vorher bei mir liegen, sonst bleiben sie im Termin offen.
Der dokumentierte Zustand ersetzt Ihre Anwesenheit
Das ist die eigentliche Lücke bei einer Besichtigung ohne Eigentümer: Zustandsfragen kann niemand aus dem Stegreif beantworten, der das Haus nicht selbst bewohnt hat. Deshalb lohnt sich für genau diese Lage ein Gebäudegutachten. Es dokumentiert den Zustand einer Immobilie objektiv und dient als Entscheidungsgrundlage, getrennt nach Zustand außen und Zustand innen. Statt dass ich im Termin sage „das weiß ich nicht”, liegt eine Unterlage auf dem Tisch. Ein Gebäudegutachten ist eine eigenständige Leistung und setzt keinen Verkauf voraus; was es in Ihrem Fall umfasst und was es kostet, bespreche ich vorher mit Ihnen.
Die Quadratmeterzahl kommt in jedem Termin
Neben der Heizung ist die Wohnfläche die Frage, die praktisch jeder Interessent stellt. Die Zahl im Exposé stammt meist aus alten Unterlagen: aus der Bauzeichnung, aus einem früheren Kaufvertrag, manchmal aus dem Gedächtnis. Dachschrägen, ausgebaute Kellerräume und ein später angebauter Wintergarten sind über die Jahre oft unterschiedlich behandelt worden, und deshalb weichen zwei Angaben zum selben Haus voneinander ab. Ungenaue oder veraltete Angaben können später zu Streit oder Nachforderungen führen. Liegt keine belastbare Berechnung vor, übernehme ich die Wohnraumberechnung — auch das eine eigenständige Leistung, unabhängig vom Verkauf. Damit sind wir beim nächsten Abschnitt: Was im Termin gesagt wird, wirkt weiter, auch wenn Sie nicht dabei waren.
Was mit dem Haus passiert, während Sie nicht da sind
Reine Arbeitsweise, keine Rechtsfrage. Ich gehe vor jedem Termin einmal durch das Haus und danach noch einmal: Fenster zu, Licht aus, Heizung so, wie sie war. Der Schlüssel geht nach jedem Termin an die Person zurück, die Sie benannt haben, damit Sie jederzeit wissen, wo er liegt. Zwei Dinge sollten Sie vorher selbst regeln: Wertsachen und persönliche Unterlagen gehören nicht in ein Haus, durch das Fremde geführt werden, und was noch drinsteht, sollte vor dem ersten Termin eine Entscheidung haben — bleibt oder geht.
Nach jedem Termin bekommen Sie eine Rückmeldung, und zwar immer dieselben Punkte: wie der Interessent auf den Preis reagiert hat, welche Mängel er angesprochen hat und ob er weiter Interesse hat. Auch wenn nichts Erfreuliches dabei ist.
Die Prüfung der Kaufkraft kommt erst später. Bevor ich mit einem Interessenten zum Notar gehe, verlange ich eine schriftliche Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank oder einen entsprechenden Eigenkapitalnachweis. Es kommt vor, dass sich beide Seiten einig sind, der Notartermin steht, und dann die Finanzierung platzt. Der Nachweis zeigt vorher, ob das Geld tatsächlich da ist.
Wenn die Immobilie vermietet ist
Dann hängt der Termin nicht an Ihnen, sondern am Mieter. Die Abstimmung übernehme ich, so wie ich auch die Verwaltung von Mietverhältnissen für Dritte übernehme. Was ein Mieter dulden muss und was nicht, ist Mietrecht und gehört zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt; dazu sage ich Ihnen bewusst nichts. Praktisch heißt es für Sie: Ihre Abwesenheit ist hier ohnehin die Regel, und der Schlüssel ist nicht das Thema.
Unsicher, wo Sie stehen? Die Marktwertermittlung vor Ort ist kostenfrei und unverbindlich. 0160 73 999 01, info@wandererimmobilien.de oder gleich hier einen Termin für eine Marktwertermittlung anfragen.
Was Sie mir vorher sagen sollten
Ich gebe hier den Gesetzeswortlaut wieder, damit Sie wissen, worüber Sie mit Ihrem Notariat oder einer Rechtsanwältin sprechen. Eine Rechtsauskunft ist das ausdrücklich nicht.
Das Gesetz knüpft daran an, was der Käufer bei Vertragsschluss weiß. § 442 Abs. 1 S. 1 BGB (abgerufen am 19.07.2026): „Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.”
Umgekehrt gilt eine Grenze, die auch ein vertraglicher Haftungsausschluss nicht verschiebt. § 444 BGB (abgerufen am 18.07.2026): „Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.” Zwei Worte tragen den Satz: „soweit”, nicht „wenn” — und neben der Arglist nennt die Norm die übernommene Garantie. Rein referierend heißt das: Ein vereinbarter Haftungsausschluss greift nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Ob eine bestimmte Angabe in Ihrem Fall unter die eine oder die andere Vorschrift fällt, gehört ins Notariat. Was ich sagen kann: Die Information muss von Ihnen kommen. Sie nimmt nur einen Umweg über mich, statt direkt beim Interessenten zu landen.
Meine Meinung dazu, ohne juristischen Anspruch: Offen benannter Renovierungsbedarf kostet weniger als verschwiegener. Ein Interessent, der vorher weiß, dass die Fenster fällig sind, rechnet es ein und kauft trotzdem. Einer, der es beim zweiten Besuch selbst entdeckt, misstraut ab da allem anderen auch.
Der Energieausweis ist das eine Papier, das im Termin dabei sein muss
Das Gesetz knüpft dieses eine Dokument an den Termin selbst. § 80 Abs. 4 S. 1 GModG (das frühere Gebäudeenergiegesetz; der Normtext liegt weiterhin unter dem alten Kürzel GEG im Netz — abgerufen am 21.08.2026, Fassung: Gebäudemodernisierungsgesetz vom 8. August 2020, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226): „Im Falle eines Verkaufs oder der Bestellung eines Rechts im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen.”
In dem Satz steckt mehr, als man beim ersten Lesen mitnimmt:
- Die Norm nennt „der Verkäufer oder der Immobilienmakler”. Das ist eine Oder-Verknüpfung im Gesetzestext. Wer es in Ihrem Fall übernimmt, bespreche ich vorab mit Ihnen.
- Vorgelegt wird spätestens bei der Besichtigung. „Beim Vertragsabschluss vorlegen” ist falsch.
- Es gibt Ausnahmen. § 79 Abs. 4 GModG (abgerufen am 20.08.2026): „Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden.” Was das Gesetz als kleines Gebäude einstuft und ob Ihr Haus darunterfällt, klären Sie mit der Stelle, die den Ausweis ausstellt — nicht mit mir.
Im Termin holt dann niemand mehr schnell etwas aus dem Aktenordner. Der Ausweis muss vorher da sein. Ist keiner vorhanden, lasse ich einen erstellen und fordere fehlende Unterlagen bei den zuständigen Ämtern an. Den Behördenmarathon nehme ich Ihnen ab. Die Arbeitszeit dafür berechne ich nicht, Sie tragen nur die tatsächlich anfallenden Gebühren der Ämter und Dienstleister.
Brauchen Sie eine Vollmacht?
Die Frage wird im Netz gern pauschal beantwortet. Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist nicht die Rechtslage, sondern was ich tue: Ich zeige das Haus, beantworte Fragen und melde mich mit dem Ergebnis bei Ihnen. Eine verbindliche Erklärung gebe ich im Termin nicht für Sie ab; über den Preis entscheiden Sie, und unterschrieben wird ohnehin erst beim Notar. Ob und wofür darüber hinaus eine Vollmacht nötig ist, ist eine Rechtsfrage und gehört ins Notariat. Für den Besichtigungstermin selbst brauche ich von Ihnen den Auftrag und den Zugang.
Checkliste vor der ersten Besichtigung ohne Eigentümer
Diese Liste können Sie abhaken oder an die Person weitergeben, die vor Ort für Sie aufschließt.
| Punkt | Warum er zählt, wenn Sie nicht dabei sind |
|---|---|
| Schlüssel vollständig, auch Keller, Dachboden, Garage, Nebengebäude | Ein nicht zugänglicher Raum kostet einen zweiten Termin und wirkt wie etwas, das versteckt wird |
| Fest geklärt, wer aufschließt, und wie ich diese Person erreiche | Sonst hängt jeder Termin an Ihrem Kalender, und das wollten Sie ja vermeiden |
| Energieausweis vorhanden, oder die klare Info, dass keiner existiert | Vorlage spätestens bei der Besichtigung, § 80 Abs. 4 S. 1 GModG |
| Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Bauzeichnungen | Die Frage nach der Quadratmeterzahl kommt in jedem Termin |
| Heizungsart, Alter, letzte Wartung, Standort und Größe des Tanks notiert | Die häufigste Rückfrage überhaupt, und ich kann sie sonst nicht beantworten |
| Bekannte Mängel schriftlich bei mir, auch die kleinen | Ich kann nur weitergeben, was ich weiß |
| Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen | Was nicht belegt ist, preist ein Interessent als offen ein |
| Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung | Muss oft erst bei der Verwaltung angefordert werden |
| Geklärt, was im Haus bleibt und was geht | Ein halb geräumtes Zimmer wirft im Termin nur Fragen auf |
| Ihr Zeitfenster und Ihr bevorzugter Kanal für Rückfragen | Damit eine Entscheidung nicht drei Tage liegen bleibt |
Die Mängelliste, nach der ich frage. Zustand außen: Dach, Fassade, Fenster, Keller von außen, Entwässerung, Nebengebäude und Scheunen. Zustand innen: Bäder, Leitungen, Elektrik, Böden, Feuchtestellen. Schreiben Sie zu jedem Punkt einen Satz, auch wenn er unangenehm ist. Diese Trennung nach außen und innen ist dieselbe, die ich bei einer Zustandsaufnahme verwende, und sie erspart im Termin das Raten.
Wenn nur die Hälfte davon beisammen ist: auch gut. Wir fangen trotzdem an, den Rest beschaffe ich.
Sie wollen die Termine abgeben, wissen aber noch nicht, wo Sie stehen? Offen sind dann meist zwei Fragen: was die Immobilie wert ist und in welchem Zustand sie sich befindet. Da fange ich an. 0160 73 999 01, info@wandererimmobilien.de oder das Kontaktformular.
Warum ich das so mache
Ich führe keinen Spezialisten-Titel für Besichtigungen in Abwesenheit. Was hier steht, ist meine normale Arbeitsweise, angewendet auf eine Lage, in der Sie selbst wenig tun können oder wollen.
Es gibt keine wechselnden Sachbearbeiter und keine Weitergabe an Dritte. In Ihrem Haus steht dann immer dieselbe Person, die auch die Wertermittlung gemacht hat, die Ihre Unterlagen kennt und die Sie später am Telefon haben. Das lässt sich schwer organisieren, wenn ein Verkauf durch vier Hände geht.
Dazu die Arbeitsweise, die ohnehin gilt: ausschließlich Einzeltermine, Vorauswahl der Interessenten, laufende Rückmeldung, Kaufkraftprüfung vor dem Notartermin. Mein Honorar ist rein erfolgsbasiert und fällt erst an, wenn der Verkauf beim Notar erfolgreich beurkundet wurde.
Ich arbeite in meiner Heimatregion, dem Grünen Band Deutschlands rund um Eisfeld, dem Landkreis Hildburghausen und den angrenzenden Orten am Thüringer Wald. Hier kennt man sich, und hier zählt, dass man zu dem steht, was man zusagt. Das hat für Ihren Fall eine Folge: Wenn ein Interessent im Flur fragt, wie der Ort im Winter zu erreichen ist oder was an Nahversorgung in der Nachbarschaft liegt, muss ich dafür nicht in Ihre Unterlagen schauen. Beim Zeitrahmen bleibe ich trotzdem zurückhaltend: Eine pauschale Angabe zur Verkaufsdauer wäre unseriös.
Eine Grenze gehört dazu. Für die Besichtigungen brauche ich Sie nicht. Für die Wertermittlung muss ich ins Haus. Der Wert wird nicht am Schreibtisch geschätzt, sondern vor Ort ermittelt, und gerade im ländlichen Raum unterscheiden sich vergleichbar große Objekte im Wert erheblich, je nach Lage, Bausubstanz und Renovierungsbedarf. Dazu gehört auch ein persönliches Gespräch über Ihre Ziele. Wie sich beides organisieren lässt, klären wir vorab am Telefon.
Wenn Sie über den Zustand mehr Klarheit brauchen, als eine Wertermittlung liefert, kommt ein Gebäudegutachten infrage. Es hält den Zustand objektiv fest und ist eigenständig beauftragbar, auch ohne Verkaufsabsicht. Was ein Gebäudegutachten in Ihrem Fall umfasst und was es kostet, bespreche ich vorher mit Ihnen.
Vom Auftrag bis zum Termin
Nur der Ausschnitt, um den es hier geht. Der vollständige Verkaufsablauf mit Preisfindung, Verhandlung und Notartermin steht auf der Seite Haus verkaufen, wenn man weit weg wohnt.
- Erstgespräch und Besichtigung der Immobilie vor Ort, kostenfrei. Hier klären wir gleich den Zugang für später und was Sie über das Haus wissen.
- Bearbeitung der Anfragen und Vorauswahl. Ab hier läuft die Terminorganisation über mich; ins Haus kommt niemand, den ich nicht vorher geprüft habe.
- Einzelbesichtigungen, auf Wunsch komplett in Ihrer Abwesenheit.
- Rückmeldung nach jedem Termin zu Preisreaktion, genannten Mängeln und weiterem Interesse.
- Prüfung der Kaufkraft, bevor es zum Notar geht: Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank oder Eigenkapitalnachweis.
Liegt Ihre Immobilie in Eisfeld oder einem der Ortsteile, finden Sie die örtlichen Marktdaten unter Immobilienmakler in Eisfeld.
Häufige Fragen
Wer schließt auf, wenn ich nicht da bin? Jemand, den Sie bestimmen, oft ein Nachbar oder jemand aus der Familie. Wichtig ist, dass diese Person zuverlässig erreichbar ist und alle Türen öffnen kann, auch Keller und Nebengebäude. Wie wir den Zugang konkret regeln, besprechen wir beim Erstgespräch vor Ort.
Kommen mehrere Interessenten gleichzeitig ins Haus? Nein. Massenbesichtigungen mit mehreren Interessenten gleichzeitig gibt es bei mir nicht. Jeder Termin ist ein Einzeltermin. In Ihr Haus kommen nur Interessenten, die ich vorher aus den Anfragen ausgewählt habe, und zwar einzeln.
Erfahre ich, was die Interessenten gesagt haben? Ja, regelmäßig. Auch dann, wenn ein Termin schlecht lief. Ich gebe Ihnen den aktuellen Stand und die Rückmeldungen der Interessenten weiter. Bei mir wissen Sie immer, wo Sie stehen.
Muss ich Mängel vorher nennen, auch wenn ich nicht dabei bin? Sagen Sie mir alles, was Sie über das Haus wissen. Ich kann nur weitergeben, was ich kenne. Wie sich das im Einzelfall rechtlich auswirkt, klären Sie mit Ihrem Notariat oder einer Rechtsanwältin. Das gehört nicht zu meinen Leistungen.
Gilt das auch für die Wertermittlung? Nein, hier ist es umgekehrt. Zur Wertermittlung gehört, dass ich die Immobilie selbst sehe. Der Wert wird nicht am Schreibtisch geschätzt, sondern vor Ort ermittelt, und dazu muss mich jemand hineinlassen.
Was ist, wenn ein Interessent etwas fragt, das nur ich beantworten kann? Dann sage ich das so und melde mich bei Ihnen. Ich rate nicht ins Blaue. Deshalb ist die Vorabinformation aus der Checkliste oben so viel wert: Je mehr davon geklärt ist, desto seltener bleibt eine Frage offen.
Über den Autor
Hinter Wanderer Immobilien in Eisfeld steht eine Person: Danny Wanderer, selbstständiger Immobilienmakler. Ich betreue jeden Auftrag persönlich, von der ersten Beratung über die Wertermittlung vor Ort und die Vermarktung bis zum Notartermin. Es gibt keine wechselnden Sachbearbeiter und keine Weitergabe an Dritte. Neben der Vermittlung übernehme ich Wertermittlungen, Gebäudegutachten, Wohnraumberechnungen, die Beschaffung des Energieausweises und die Verwaltung von Eigentum. Ich arbeite in meiner Heimatregion, dem Grünen Band Deutschlands, und kenne den Markt hier aus eigener Anschauung.
Wanderer Immobilien · Danny Wanderer · Breite Straße 23, 98673 Eisfeld · 0160 73 999 01 · info@wandererimmobilien.de
Sie möchten die Besichtigungen abgeben? Der erste Schritt ist ein unverbindliches Gespräch mit einer Marktwertermittlung vor Ort, kostenfrei und ohne Verpflichtung zu einem Verkauf. Ich sehe mir die Immobilie persönlich an, statt einen Online-Rechner entscheiden zu lassen, und sage Ihnen offen, was ich für realistisch halte. Fehlende Unterlagen beschaffe ich bei den Ämtern; den Behördenmarathon nehme ich Ihnen ab. Mein Honorar fällt erst an, wenn der Verkauf beim Notar beurkundet ist.
Rufen Sie an: 0160 73 999 01, schreiben Sie an info@wandererimmobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sagen Sie mir kurz, worum es geht, dann kann ich das Gespräch vorbereiten. Ich bin viel unterwegs und nehme Termine vor Ort wahr, deshalb bin ich telefonisch nicht durchgehend erreichbar. Hinterlassen Sie in dem Fall gern eine Nachricht, ich melde mich zeitnah zurück. Mein Büro: Breite Straße 23, 98673 Eisfeld.