Immobilien-ABC · Buchstabe G
Genossenschaft
Mitgliederorganisation zur gemeinsamen wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder
Genossenschaft im Immobilienbereich bezeichnet meist Wohnungsgenossenschaften, bei denen Mitglieder ein Nutzungsrecht an Genossenschaftswohnungen erwerben. Sie sind keine Eigentümer, sondern haben ein dauerhaftes Wohnrecht gegen Genossenschaftsanteile und Nutzungsentgelt.
Mitgliedschaft
Genossenschaftsanteile: Einmaliger Erwerb für Nutzungsrecht. Nutzungsentgelt: Vergleichbar mit Miete, oft günstiger. Wohnrecht: Dauerhaft, kann nicht gekündigt werden (außer bei Pflichtverletzung). Mitbestimmung: Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Vorteile
Sicherheit: Lebenslanges Wohnrecht für Mitglieder. Kosten: Oft unter marktüblicher Miete. Gemeinschaft: Soziales Miteinander gefördert. Wertsteigerung: Anteile können im Wert steigen.
Nachteile
Kapitalbindung: Genossenschaftsanteile binden Kapital. Kein Eigentum: Keine Verfügung über die Wohnung. Wartelisten: Bei begehrten Genossenschaften lange Wartezeiten. Eingeschränkte Individualität: Umbaurechte begrenzt.
Siehe auch: Mietvertrag , Wohnungseigentum , Sozialwohnung