Immobilien-ABC · Buchstabe W
Wasserzähler
Messgerät zur Erfassung des Wasserverbrauchs für verbrauchsabhängige Kostenverteilung
Wasserzähler erfassen den Wasserverbrauch in Kubikmetern für die verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung. Pflicht bei Neubauten, für Warmwasser nach HeizKV. Verbrauchsabhängige Abrechnung gerechter als Pauschale, spart durchschnittlich 15-20% Wasser.
Arten
Hauptwasserzähler: Am Hausanschluss, misst Gesamtverbrauch, Eigentum des Wasserversorgers. Wohnungswasserzähler: Pro Einheit (Kalt-/Warmwasser), für individuelle Abrechnung. Mechanisch: Flügelrad oder Ringkolben, günstig, bewährt. Elektronisch: Ultraschall/magnetisch-induktiv, genauer, teurer, Funkauslesung möglich.
Installation und Eichung
Einbau: In Hauptleitung bei Eintritt ins Gebäude, horizontal/vertikal je nach Bauart. Absperrventile vor/nach Zähler. Eichpflicht nach MessEG: Kaltwasser 6 Jahre, Warmwasser 5 Jahre. Turnus einhalten, sonst Abrechnung anfechtbar. Austausch oder Nacheichung durch zertifizierte Betriebe.
Abrechnung
Kaltwasser: Nach Verbrauch auf Mieter umlegen (§ 2 BetrKV). Warmwasser: 50-70% nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche (HeizKV). Zwischenzähler-Differenz: Durch Leitungsverluste, auf alle umlegbar. Jahresablesung, bei Funkzählern monatlich möglich.
Kosten
Mechanischer Wohnungszähler: 30-80€ plus Einbau 50-100€. Funkzähler: 80-150€. Eichung/Austausch: 50-150€ alle 5-6 Jahre. Umlagefähig: Eichkosten, Wartung, Ablesung - nicht Austausch/Neuanschaffung.
Siehe auch: Nebenkostenabrechnung , Betriebskosten , Heizkostenverordnung